Das öffentliche Baurecht schafft maßgebliche Regelungen, ob, wo und wie gebaut werden darf, und in diesem Zuge auch, durch welche Fachkundigen dabei Aufgaben und Tätigkeiten übernommen werden dürfen bzw müssen. Der folgende Beitrag befasst sich damit, welche Gestaltungs- und Mitwirkungsspielräume der Wirtschaftskammer als Interessenvertretung im Rahmen der Entstehung, Fortentwicklung und Vollziehung des öffentlichen Baurechts zukommen. Weiters werden die Handlungsspielräume und Erfordernisse der Baurechtsgesetzgeber hinsichtlich der Festlegung von Rollenbildern und Qualifikationsanforderungen an tätige Wirtschaftsakteure beleuchtet.

