Die Begriffe „obligatorische Haftpflichtversicherung“, „Pflichthaftpflichtversicherung“ und „Pflichtversicherung“ sind im Kontext der §§ 158b ff VersVG Synonyme. In weiterer Folge wird aufgrund der einfacheren Lesbarkeit einheitlich das verbum legale des VersVG „Pflichtversicherung“ verwendet. Ziviltechniker sind natürliche Personen, die auf ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten aufgrund einer staatlich verliehenen Befugnis freiberuflich tätig sind. Ziviltechnikerberufe sind Architekt und Ingenieurkonsulent (§ 1 ZTG 2019).

