vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Der Werkunternehmer soll auch vor ­Zahlungsunwilligkeit geschützt werden“?

SteuerrechtAufsatzKonstantin Pochmarski, Christina Koberbau-aktuell 2021, 17 - 20 Heft 1 v. 15.1.2021

In der Entscheidung vom 23. 9. 2020, 3 Ob 134/20g, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27. 11. 2020 wurden vom Höchstgericht in Behandlung einer ordentlichen Revision Aussagen zur Auslegung und Anwendung der Bestimmung des § 1170b ABGB getroffen. Der OGH hatte als Rechtsfrage erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 ZPO zum einen die (Un-)Zulässigkeit von Effektivklauseln in einer vom Werkbesteller dem Werkunternehmer übergebenen Bankgarantie zu beurteilen. Daneben nahm der OGH Stellung dazu, wie die Dreimonatsfrist zu berechnen ist, welche entscheidet, ob dem Werkunternehmer 40 % oder 20 % des vereinbarten Entgelts als Sicherstellung zustehen. Was ist nun aus dieser Entscheidung für die Praxis abzuleiten?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!