Die Wr BauO wurde zuletzt mit Wr LGBl 2020/60 und Wr LGBl 2020/61, beide vom 13. 10. 2020, geändert. Mit dieser Novellierung werden unter anderem klimabezogene Regelungsziele (wie insbesondere eine Erweiterung der Solarverpflichtung) verfolgt, welche weitgehend auch bereits mit 14. 10. 2020 in Kraft getreten sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schaffung der Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren (DBV), welche mit 1. 2. 2021 in Kraft treten wird. Im folgenden Beitrag werden wesentliche Inhalte der jüngsten Novellierung der Wr BauO beleuchtet.

