Das Parlament hat im Sommer 2020 eine Novelle des BUAG beschlossen. Zwar wurden nur wenige Bestimmungen geändert, doch sind diese Änderungen teilweise von grundlegender Bedeutung, auch für die Kalkulation der Personalkosten und für die Frage, zu welchem Zeitpunkt saisonbedingte Beendigungen von Arbeitsverhältnissen wirtschaftlich sinnvoll sind.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

