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Begrenzung der Pönale kann zu Ausschluss des darüber hinausgehenden Schadenersatzes führen

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2020, 79 - 80 Heft 2 v. 15.3.2020

1. Eine Vertragsstrafe ist ein für einen definierten Anlassfall vereinbarter pauschalierter Schadenersatz.

2. Die Vertragsstrafe gebührt, von der Möglichkeit einer richterlichen Mäßigung abgesehen, auch dann, wenn kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.

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