Projektänderungen in Bauverfahren sind keine Seltenheit. Die Änderung eines verfahrenseinleitenden Antrags ist in jeder Lage des Verfahrens bereits nach § 13 Abs 8 AVG zulässig. Die Grenzziehung zwischen zulässiger Abänderung eines Projekts und einem neuen Vorhaben ist praktisch jedoch trickreicher, als so mancher Stehsatz glauben machen möchte.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

