Die Prüf- und Warnpflicht des Unternehmers ist bei Großbauprojekten – und auch in Gerichtssälen – ein ständig präsentes Thema, das seit jeher für ausreichend Diskussionsstoff sorgt. Mitunter wird die Prüf- und Warnpflicht sogar als „Damoklesschwert“ bezeichnet, das über jedem Unternehmer hängt. Bis dato wurden jedoch die Mitwirkungspflichten des Bestellers nach einer erfolgten Warnung eher spärlich beleuchtet. Eine rezente höchstgerichtliche Entscheidung gibt nun Anlass, das Verhältnis der Warnpflicht des Unternehmers zur Mitwirkungspflicht des Bestellers zu erörtern und näher zu beleuchten.

