Eine aktuelle Entscheidung des OGH vom 30. 4. 2025, 6 Ob 214/24z, befasst sich mit der Haftung eines Sacheinlageprüfers, der eine eingelegte Marke im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit rund drei Millionen Euro bestätigte. Die Bewertung erwies sich im Nachhinein jedoch als erheblich überhöht. Der OGH betont die Bedeutung der Prüfungspflicht im Lichte des Gläubigerschutzes und bestätigte eine Differenzhaftung in Höhe von zwei Millionen Euro. Die Entscheidung liefert zentrale Klarstellungen zur Rolle und zur Verantwortung des Sacheinlageprüfers und ordnet diese systematisch in die Logik der Kapitalaufbringung und deren rechtliche Absicherung ein.

