„Grüne Werbung“ ist Werbung, die ein Unternehmen als besonders umweltbewusst darstellt. Englische Begriffe – hier: „Greenwashing“ – werden in den letzten Jahren auch in der deutschen Rechtssprache verwendet. Sie sollen cool und hip klingen. Das anglo-amerikanische Rechtssystem ist allerdings mit dem kontinentaleuropäischen System nicht unmittelbar vergleichbar. Die Übernahme englischer Bergriffe verleitet oft zu einer schlampigen Denkweise. Eine solche Denkweise ist für Juristen allerdings nicht gut. Als Jurist muss man nicht immer cool und hip sein.

