Das Urteil des OGH vom 29. 8. 2022, 6 Ob 100/22g, hat erhebliche Auswirkungen auf die Ausgestaltung von Stiftungserklärungen. Die Stiftungserklärung kann – auch wenn der OGH dies im gegenständlichen Fall nicht ausdrücklich behandelt – für den Stiftungsvorstand zu einer unerwarteten Haftungsfalle werden. Dieser Beitrag behandelt mögliche praxisrelevante Folgen dieser Entscheidung.

