Am 10. 6. 2019 läuft die Umsetzungsfrist für die sogenannte 2. Aktionärsrechte-Richtlinie, die unter anderem neue Regelungen für Geschäfte mit nahestehenden Personen mit sich bringt, aus. Christoph Diregger hat sich in seinem Beitrag in GesRZ 2019, 57 (Festheft für Peter Doralt
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