In zunehmendem Ausmaß wird dem Aufsichtsrat die Funktion „Compliance“ übertragen. Als Beispiel dafür dient das FMA-Rundschreiben 07/2018 betreffend die organisatorischen Anforderungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der DelVO (EU) 2017/565 (Organisationsrundschreiben WAG 2018).

