Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass Absprachen bezüglich der Stimmrechtsausübung im Vorfeld von Aufsichtsratswahlen die Pflicht zur Legung eines Übernahmeangebots bedingen kann, sofern die Vermutung der gemeinsamen Vorgehensweise nicht entkräftet werden kann. Dabei nimmt er auch zur Auslegung des Begriffs der " Absprache" Stellung und prüft, ob bzw in welchen Fällen bereits ein gleichartiges Stimmverhalten das Vorliegen einer Absprache indiziert.

