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Der „coole“ Betriebsrat

SteuerrechtAufsatzMichael GeiblingerASoK 2026, 358 - 369 Heft 9 v. 1.9.2026

Dieser Beitrag erläutert, welche Möglichkeiten der Betriebsrat hat, um für die Beschäftigten im Betrieb das Thema Hitze erträglicher zu machen. Der Fokus liegt vor allem auf möglichen Betriebsvereinbarungen zum Hitzemanagement. Ebenso werden allgemeine Befugnisse des Betriebsrats und etwaige Wohlfahrtsaktivitäten beleuchtet sowie abschließend mögliche Sacherfordernisse für den Betriebsrat dargestellt.

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