Die Rechtsprechung hat mit dem Geldzahlungsgebot ein strenges Prinzip entwickelt, wonach ein Sachbezug ausnahmslos nicht auf kollektivvertragliche Mindestentgelte angerechnet werden darf. Anhand des Beispiels Dienstradleasing bietet dieser Beitrag basierend auf Wertungen der Rechtsordnung relativierende Denkanstöße.
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