1. Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art 5 RL 2000/78/EG dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die ein System für die berufliche und territoriale Mobilität vorsieht, das bestimmten Lehrkräften mit Behinderung Vorrang bei der Mobilität einräumt, und dabei Mobilitätsvorgängen innerhalb einer Provinz gegenüber Mobilitätsvorgängen zwischen Provinzen den Vorzug gibt.

