Öffentliche Vergaben bewirken marktwirtschaftliche Lenkungseffekte und öffnen durch Bestimmung der Zuschlagskriterien die mittelbare Möglichkeit, (sozial)politische Ziele zu verfolgen. In der Rechtssache AESTE nimmt der EuGH zur Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Ermittlung des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ im Vergabeverfahren Stellung. Im Zentrum der Entscheidung steht zum einen die Frage, ob ein Zuschlagskriterium, das übertarifliche Lohnerhöhungen für das zur Auftragsausführung eingesetzte Personal berücksichtigt, mit Art 67 Vergabe-RL vereinbar ist, zum anderen, ob eine damit verbundene Verpflichtung des Bieters zur Bemühung um den Abschluss eines Tarifvertrags gegen das Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß Art 28 GRC verstößt.

