Anlass für diesen Beitrag ist der Beschluss des OGH vom 18. 12. 2025, 9 ObA 36/25x, mit dem die Rückersatzfähigkeit von Kosten, die durch eine vom Arbeitgeber (Luftfahrtunternehmen) finanzierte Ausbildung zum Berufspiloten (Grundausbildung: Berufspiloten-Lizenz – CPL, frozen ATPL/MPL) entstanden sind, bestätigt wurde.
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