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Geänderte Richtlinie bringt Stärkung Europäischer Betriebsräte

SteuerrechtAufsatzASoK 2026, 18 - 19 Heft 1 v. 1.1.2026

(ASoK) – Europäische Betriebsräte (EBR) vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben und in mindestens zwei Staaten der EU oder des EWR tätig sind. Die am 11. 12. 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Richtlinie (EU) 2025/2450 zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung (EBR-RL) sieht teils weitreichende Neuerungen vor.

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