vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Teilbetrag für die gesonderte Bearbeitung bei Beitragszuschlägen gemäß § 113 ASVG

SteuerrechtAufsatzJohannes DerntlASoK 2025, 464 - 467 Heft 12 v. 1.12.2025

Beitragszuschläge können gemäß § 113 Abs 1 ASVG (idF BGBl I 2024/16) nach einer unmittelbaren Betretung verhängt werden. Mit dieser Formulierung ist klargestellt, dass eine unmittelbare Betretung zwingende Voraussetzung für die Verhängung eines Beitragszuschlags ist. Frühere Probleme, dass Beitragszuschläge als allenfalls überschießende Reaktion auf geringfügige Anmeldeverstöße erfolgt wären, sind damit ausgeräumt. Es bleibt aber die Frage, ob die aktuelle Regelung wirklich sachgerecht ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!