Die Grundlage für Zielerreichungsprämien sind meist Rahmenvereinbarungen im Arbeitsvertrag. Darauf aufbauend werden periodisch wiederkehrend entweder konkretisierende Zielvereinbarungen abgeschlossen oder Zielvorgaben durch den Arbeitgeber zugewiesen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die Rechtslage bei diesen Vergütungssystemen und geht gleichzeitig der Frage nach, was gilt, wenn die Festlegung von Zielen trotz einer Rahmenvereinbarung entweder gar nicht oder verspätet erfolgt. Gerade aufgrund der jüngst ergangenen Urteile des deutschen BAG lohnt es sich, diese Thematik aus österreichischer Sicht neu zu betrachten.

