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Anspruch auf eine Ausgleichszulage: (Kein) rechtsmissbräuchlicher Erwerb des Daueraufenthaltsrechts nach Art 17 der Richtlinie 2004/38/EG

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2024, 81 - 82 Heft 2 v. 1.2.2024

1. Nach § 292 Abs 1 ASVG hat der Pensionsberechtigte Anspruch auf eine Ausgleichszulage, solange er seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hat. Durch das Abstellen auf den „rechtmäßigen Aufenthalt“ soll ein Gleichklang der Ausgleichszulagenregelung mit dem europäischen und österreichischen Aufenthaltsrecht hergestellt werden.

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