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Quarantäne im Urlaub: Keine Übertragung des Jahresurlaubs auf einen späteren Zeitraum

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2024, 78 Heft 2 v. 1.2.2024

1. Nach der Rechtsprechung der deutschen Gerichte zu den einschlägigen Bestimmungen des deutschen Bundesurlaubsgesetzes begründet eine Quarantäne, die – wie im vorliegenden Fall – nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, keinen Anspruch auf Übertragung von Tagen bezahlten Jahresurlaubs.

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