Die Arbeitgeberin begehrte mit ihrer Klage aufgrund einer mit dem Arbeitnehmer nach Beginn der Ausbildung des Arbeitnehmers abgeschlossenen schriftlichen Vereinbarung den Rückersatz von ihr entrichteter Ausbildungskosten.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.