Im Zeitalter fortschrittlicher Bewerbungsplattformen und zahlreicher Online-Stellenausschreibungen, die jederzeit und insbesondere über Social Media leicht zugänglich sind, bleiben die heiß begehrten Bewerbungen trotzdem oft aus. Aus diesem Grund ziehen viele Unternehmen in Erwägung, „unter dem Radar“ bei der Konkurrenz nach geeigneten Arbeitnehmern Ausschau zu halten. Dabei sind einerseits wettbewerbsrechtliche Grenzen zu berücksichtigen, da das Abwerben von fremden Arbeitnehmern unter bestimmten Umständen als unlauter gelten kann. Andererseits bestehen Möglichkeiten, sich durch geschickte Vertragsgestaltung vor der Abwerbung der eigenen Arbeitnehmer durch die Konkurrenz zu schützen.