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Mehrfachbefristung nach § 109 Abs 2 UG

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2023, 387 - 388 Heft 10 v. 1.10.2023

1. Die Auslegung von § 109 Abs 2 UG hat nach ständiger Rechtsprechung unter Beachtung des Grundsatzes der richtlinienkonformen Interpretation zu erfolgen.

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