Mit dem Bundesgesetz, mit dem Art. V des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 473/1992 geändert wird, BGBl I 2023/86, werden die unterschiedlichen Referenzrahmen für die Entlastungswoche und für den Urlaub, die in der Praxis zu administrativen Problemen geführt haben, vereinheitlicht.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.