Mit dem derzeit als Ministerialentwurf vorliegenden Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) wird durch die Erlassung eines Bundesgesetzes über die Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company (Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG) unter anderem die neue Gesellschaftsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) eingeführt. Dies hat auch steuerliche Anpassungen bei Kapitalbeteiligungen an Start-ups zur Folge, die für Arbeitnehmer vorteilhaft sind. Es wird sich weisen, ob damit sogenanntes sweat equity (Schweiß bzw Arbeit für Kapitalbeteiligung) keine Besteuerung von – zunächst ertragslosen – Kapitalbeteiligungen (dry income [nicht liquides Einkommen]) auslöst.