Mit dem Beschluss des Nationalrats vom 21. 11. 2023 betreffend das Budgetbegleitgesetz 2024 (828/BNR 27. GP ) sollen unter anderem im AMPFG die als Folge der guten Beschäftigungs- und Beitragsentwicklung prognostizierten Überschüsse nicht an das AMS ausbezahlt, sondern einer zweckgebundenen Haushaltsrücklage „Gebarung Arbeitsmarktpolitik“
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.