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COVID-19-Infektion eines Nachhilfelehrers als Berufskrankheit im Sinne von Nr 38 der Anlage 1 zum ASVG?

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2023, 425 - 426 Heft 11 v. 1.11.2023

1. Als Berufskrankheiten gelten gemäß § 177 Abs 1 ASVG die in der Anlage 1 zum ASVG bezeichneten Krankheiten unter den dort angeführten Voraussetzungen, wenn sie durch Ausübung der die Versicherung begründenden Beschäftigung in einem in Spalte 3 der Anlage 1 zum ASVG bezeichneten Unternehmen verursacht sind.

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