Ein bereits lange Zeit als Diensthundeführer eingesetzter Polizeibeamter wurde nicht zur Ausbildung mit neuem Hund zugelassen, obwohl er dafür geeignet war und ein dringender Bedarf an ausgebildeten Diensthunden bestand. Alleiniger Grund dafür waren – mittlerweile geklärte – Unstimmigkeiten des Polizisten mit seinen Vorgesetzten.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.