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Beweislast bei verspäteter Einlieferung ins Spital

SteuerrechtAufsatzASoK 2023, 366 Heft 10 v. 1.10.2023

Unterließ der Rettungsdienst rechtswidrig und schuldhaft den rechtzeitigen Transport einer Schlaganfallpatientin in das Krankenhaus, besteht dennoch keine Haftung für die aus dem Schlaganfall weiter resultierenden Gesundheitsschäden, wenn nicht festgestellt werden kann, ob bei rechtzeitiger Einlieferung die einzig mögliche, aber von einer Risiko-Nutzen-Abwägung verschiedenster Faktoren abhängige Behandlung des Schlaganfalls durchgeführt worden wäre.

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