Die Lohntransparenzrichtlinie verfolgt das Ziel, Arbeitnehmer in die Lage zu versetzten, ihr Recht auf gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit mithilfe einer Reihe verbindlicher Maßnahmen durchzusetzen. Sie ist bis längstens 7. 6. 2026 umzusetzen (Art 34 Abs 1 der Lohntransparenzrichtlinie). Die sich daraus ergebenden Rechte der Arbeitnehmer, die in Umsetzung der Richtlinie vom österreichischen Gesetzgeber zu gewähren sind, werden es diesen spätestens ab dem Sommer 2026 (besser) ermöglichen, Rechtsansprüche gegenüber Arbeitgebern geltend zu machen, die sich aus Diskriminierungen ergeben, die schon in der Zeit davor geschehen sind. Um sich dagegen zu wappnen, macht es Sinn, sich schon jetzt mit den Inhalten der Lohntransparenzrichtlinie auseinanderzusetzen.