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Entgeltfortzahlung bei behördlich angeordneter Absonderung wegen Kontakts mit COVID-19-Patienten nach dem EpiG

SteuerrechtAufsatzASoK 2022, 111 Heft 3 v. 1.3.2022

Das NÖ L-VBG regelt nicht die Dienstverhinderung infolge einer behördlich angeordneten Absonderung im Sinne des EpiG. Für einen solchen Fall sieht § 32 EpiG vor, dass natürlichen Personen wegen der durch die Behinderung ihres Erwerbs entstandenen Vermögensnachteile dann eine Vergütung zu leisten ist, wenn und soweit sie abgesondert worden sind und dadurch ein Verdienstentgang eingetreten ist.

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