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Verbot gemäß § 77 Abs 10 WTBG 2017 unterliegt nicht § 36 AngG

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2021, 236 Heft 6 v. 1.6.2021

1. Der Wirkungsbereich einer vertraglichen Klientenschutzklausel beginnt erst im Anschluss an die Beendigung des Dienstverhältnisses. Sie beschränkt den Angestellten für die Zeit danach in seiner Erwerbstätigkeit und im umfassenden Einsatz aller während des vorherigen Arbeitsverhältnisses rechtmäßig gewonnenen Informationen und Kenntnisse.

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