In letzter Zeit kam es aufgrund zahlreicher Fälle im Zusammenhang mit der Neuregelungen des Vorrückungsstichtages im BDG zu vermehrten Beschwerden einiger Bundesbeamter über eine nicht zeitgerechte bescheidmäßige Absprache der Dienstbehörde. Aus diesem Grund lohnt sich ein Blick auf die anwendbaren Bestimmungen über die Entscheidungspflicht der Dienstbehörden im Bereich der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen des Bundes.