Gelegentlich sehen Kollektivverträge zusätzlich zu einer Erhöhung der Lohnsätze (oder auch an deren Stelle) eine Einmalzahlung vor. Da die Einmalzahlung aber keine Auswirkung auf die Basis des Lohnsatzes für die folgende Kollektivvertragsrunde hat, wird sie tendenziell von der Arbeitnehmerseite nicht geschätzt, weshalb sie in der Praxis zwar vorkommt, aber nicht weitverbreitet ist.