Der Kläger wurde im Anschluss an die über ihn verhängte Untersuchungshaft rechtskräftig freigesprochen. Aufgrund der Haft verlor er seinen Anspruch auf den Bezug von Notstandshilfe. Dieser Vermögensnachteil ist ihm vom Bund zu ersetzen.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.