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Keine Überwälzung der Auflösungsabgabe nach § 2b AMPFG

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2021, 120 Heft 3 v. 1.3.2021

Die Pflicht zur Zahlung der Auflösungsabgabe trifft nach § 2b Abs 1 AMPFG den Dienstgeber allein. Eine vertragliche Überwälzung der Auflösungsabgabe auf den Dienstnehmer ist unzulässig. – (§ 2b AMPFG)

8 ObA 64/20z

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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