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Elektronischer Impfpass

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2021, 76 Heft 2 v. 1.2.2021

Durch das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, BGBl I 2021/22, wurde für Vertragsärzte, Vertragsgruppenpraxen und Primär-versorgungseinheiten die Übernahme der Kosten für die Implementierung der Software für den Elektronischen Impfpass durch die ÖGK festgelegt, wobei der Erstattungsbetrag mit maximal 1.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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