Durch das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, BGBl I 2021/22, wurde für Vertragsärzte, Vertragsgruppenpraxen und Primär-versorgungseinheiten die Übernahme der Kosten für die Implementierung der Software für den Elektronischen Impfpass durch die ÖGK festgelegt, wobei der Erstattungsbetrag mit maximal 1.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.