In seiner Entscheidung vom 21. 1. 2020, 10 ObS 147/19v, setzt sich der OGH neuerlich mit der Thematik der dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft als Voraussetzung für den Anspruch des Vaters auf den Familienzeitbonus auseinander. Fraglich ist, ob ein alleiniger Krankenhausaufenthalt der Mutter im Bezugszeitraum für den Anspruch auf den Familienzeitbonus schädlich ist. Der OGH verneint dies und argumentierte, dass im Falle eines unvorhersehbaren, medizinisch erforderlichen stationären Krankenhaus-aufenthalts des anderen Elternteils während der Familienzeit des Vaters dennoch ein gemeinsamer Haushalt im Sinne des § 2 Abs 1 Z 4 und Abs 3 FamZeitbG vorliegt.