Regelt ein Arbeitsvertrag ein ausreichend bestimmtes Schlichtungsver-fahren, welches ein Mindestmaß an Objektivität gewährleistet und den ordentlichen Rechtsweg nicht ungebührlich verzögert, so kann eine Klage bei Gericht erst dann eingebracht werden, wenn das vereinbarte Schlichtungsverfahren abgewickelt wurde. Eine solche Schlichtungsklausel kann auch in einem Kollektivvertrag vereinbart werden. Im Folgenden werden arbeitsvertragliche Schlichtungsklauseln näher erörtert.