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Entlassung einer Dienstnehmerin wegen Missachtung der angeordneten Absonderung als Corona-Verdachtsfall

SteuerrechtAufsatzASoK 2021, 417 Heft 11 v. 1.11.2021

Die klagende Dienstnehmerin wurde am 15. 3. 2020 auf SARS-CoV-2 getestet. Obwohl sie bei dieser Gelegenheit eine Absonderungsanordnung erhielt und ihr auch klar war, dass Absonderungen dazu dienen, dass die Leute zu Hause bleiben, um niemanden anzustecken, ging sie am 16.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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