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Rechtliches Interesse im Sinne des § 228 ZPO

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2021, 406 Heft 10 v. 1.10.2021

1. Mit der Feststellung einer vergangenen Rechtswidrigkeit, und zwar der Ablehnung seiner Bewerbung um Aufnahme als Vertragslehrer in den Schuldienst des beklagten Landes, strebt der Vertragsbedienstete nicht die Feststellung des (Nicht-)Bestehens eines Rechts oder Rechtsverhältnisses, sondern die Klärung einer rechtlichen Qualifikation einer Tatsache an.

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