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Aktienoptionen und Abfertigungsbemessungsgrundlage

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2020, 79 - 80 Heft 2 v. 1.2.2020

1. Gemäß § 2a AVRAG sind Vorteile aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder mit diesem verbundenen Konzernunternehmen und Optionen auf den Erwerb von Arbeitgeberaktien nicht in die Bemessungsgrundlagen für Entgeltfortzahlungsansprüche und Beendigungsansprüche einzubeziehen.

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