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Sonderbetreuungszeit und Dienstfreistellung für Risikogruppen

SteuerrechtAufsatzAndreas GerhartlASoK 2020, 411 - 417 Heft 11 v. 1.11.2020

Mit der Sonderbetreuungszeit und der Dienstfreistellung für (besonders gefährdete) Risikogruppen wurden zwei neue Rechtsinstitute zur Ermöglichung einer Dienstfreistellung in COVID-19-Zeiten (für unterschiedliche Zielgruppen) implementiert. Für die Praxis sind diese Bestimmungen interessant, damit einhergehen aber auch neue Fragestellungen, die dadurch aufgeworfen werden.

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