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Vereinbarung einer Bildungskarenz mit einvernehmlicher Auflösung zum Ende der Bildungskarenz

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2017, 118 Heft 3 v. 11.3.2017

Entscheidung: OGH 25.02.2016, 9 ObA 9/16p

Normen: § 11 AVRAG; § 12 AVRAG; ASRÄG 1997, BGBl I Nr 139/1997; § 26 AlVG

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