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Beratung des Arbeitnehmers mit dem Betriebsrat vor einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses

SteuerrechtAufsatzASoK 2015, 150 Heft 4 v. 1.4.2015

Verlangt der Arbeitnehmer vor der Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebsinhaber nachweislich, sich mit dem Betriebsrat zu beraten, so kann innerhalb von zwei Arbeitstagen nach diesem Verlangen eine einvernehmliche Lösung rechtswirksam nicht vereinbart werden.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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