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Gröbliche Dienst­pflichtverletzung gemäß § 32 Abs 2 Z 1 VBG durch Verletzung der Aufsichtspflicht einer Volksschullehrerin

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2015, 400 Heft 10 v. 1.10.2015

OGH 20.03.2015, 9 ObA 29/15b

Schlagwörter:

Kinder; Aufsichtspflichtverletzung; Volksschullehrerin; Kündigungsgrund; Volksschüler; gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses; höhere Anforderungen an die Aufsichtspflicht; Kündigungsrecht; Dienstgeber; Vertragsbedienstete; Entlassung; Volksschule; Ermahnung;

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